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   OLG Saarbrücken, 17.04.2008 - 8 U 599/06 - 159   

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https://dejure.org/2008,2626
OLG Saarbrücken, 17.04.2008 - 8 U 599/06 - 159 (https://dejure.org/2008,2626)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 17.04.2008 - 8 U 599/06 - 159 (https://dejure.org/2008,2626)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 17. April 2008 - 8 U 599/06 - 159 (https://dejure.org/2008,2626)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Selbstständiger Beratungsvertrag: Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Erstellung einer Wärmebedarfsrechnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines Schadensersatzanspruchs bei Verletzung eines selbstständigen Beratungsvertrags durch fehlerhafte Wärmebedarfsberechnung mit der Folge der Lieferung eines unterdimensionierten Heizkörpers; Eine für den Empfänger erkennbar erhebliche Auskunft als Grundlage ...

  • Judicialis

    ZPO § 287; ; ZPO § ... 511; ; ZPO § 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 529; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 546; ; BGB § 254 Abs. 2; ; BGB § 276; ; BGB § 278; ; BGB § 390; ; BGB § 390 S. 2 a. F.; ; BGB § 477 a. F.; ; BGB § 477 Abs. 1 a. F.; ; EGBGB Art. 229 § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzansprüche aus Schlechterfüllung eines Beratungsvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beratungspflicht des Heizkörperverkäufers über Wärmebedarf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Stillschweigender Abschluss eines selbstständigen Beratungsvertrages zur sorgfältigen Erstellung einer Wärmebedarfsberechnung mit dem Verkäufer einer Heizungsanlage; Voraussetzungen für einen stillschweigenden Abschluss eines Auskunftsvertrages und Beratungsvertrages; ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Heizkörper zu klein - Wohnung blieb kalt - Schadenersatz, weil der Lieferant auch die Berechnung des Wärmebedarfs übernommen hatte

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beratungsvertrag bezüglich Wärmebedarfsberechnung schlecht erfüllt: Schadensersatz wegen Nutzungsausfalls? (IBR 2008, 725)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 2788
  • MDR 2008, 1087
  • NZM 2008, 662
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.04.2008 - 8 U 599/06
    In einer Entscheidung des Großen Senats für Zivilsachen vom 09.07.1986 (GSZ 1/86 = BGHZ 98, 212 ff. = NJW 1987, 50 ff.) hat der BGH dann jedoch klargestellt, dass der durch den Entzug der Gebrauchsmöglichkeit entstandene Nutzungsausfallschaden jedenfalls dann zu ersetzen ist, wenn es sich um Sachen handelt, auf deren ständige Verfügbarkeit der Eigentümer in seiner eigenwirtschaftlichen Lebensführung derart angewiesen ist wie auf das von ihm selbst bewohnte Haus, und die er in der Zeit ihres Ausfalls auch entsprechend genutzt hätte (so grundlegend BGH GSZ NJW 1987, 50 ff. = BGHZ 98, 212 ff. - zitiert nach juris Rz. 37 ff.; NJW 1993, 1793 ff. - zitiert nach juris Rz. 17; OLG Düsseldorf OLGR 2000, 6 ff. - zitiert nach juris Rz. 39).

    Allerdings können der Schadensbemessung die Wertmaßstäbe des Verkehrs für eine entgeltliche Gebrauchsüberlassung zu Grunde gelegt werden, wenn diese von den spezifisch die erwerbswirtschaftliche Nutzung betreffenden Wertfaktoren zuverlässig bereinigt werden können (BGH NJW 1987, 50 ff. - zitiert nach juris Rz. 45 f.; MünchKomm(BGB)-Oetker, 4. Aufl. 2003, § 249 Rz. 75).

    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 1987, 50 ff.) ist die Bewertung eines Nutzungsausfalls als Vermögensschaden auf solche Wirtschaftsgüter von zentraler Bedeutung beschränkt, auf deren ständige Verfügbarkeit die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung des Betroffenen typischerweise angewiesen ist.

  • BGH, 05.03.1993 - V ZR 87/91

    Deliktische Ansprüche wegen Schäden an Hausgrundstück aufgrund Aushubarbeiten am

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.04.2008 - 8 U 599/06
    In einer Entscheidung des Großen Senats für Zivilsachen vom 09.07.1986 (GSZ 1/86 = BGHZ 98, 212 ff. = NJW 1987, 50 ff.) hat der BGH dann jedoch klargestellt, dass der durch den Entzug der Gebrauchsmöglichkeit entstandene Nutzungsausfallschaden jedenfalls dann zu ersetzen ist, wenn es sich um Sachen handelt, auf deren ständige Verfügbarkeit der Eigentümer in seiner eigenwirtschaftlichen Lebensführung derart angewiesen ist wie auf das von ihm selbst bewohnte Haus, und die er in der Zeit ihres Ausfalls auch entsprechend genutzt hätte (so grundlegend BGH GSZ NJW 1987, 50 ff. = BGHZ 98, 212 ff. - zitiert nach juris Rz. 37 ff.; NJW 1993, 1793 ff. - zitiert nach juris Rz. 17; OLG Düsseldorf OLGR 2000, 6 ff. - zitiert nach juris Rz. 39).

    Hierzu zählt eine Garage im Regelfall nicht (BGH NJW 1993, 1793 ff. - zitiert nach juris Rz. 15).

  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 230/03

    Anhörung des erstinstanzlich beauftragten Sachverständigen in der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.04.2008 - 8 U 599/06
    Dagegen wollte der Gesetzgeber subjektive Zweifel, lediglich abstrakte Erwägungen oder Vermutungen der Unrichtigkeit ohne greifbare Anhaltspunkte ausschließen (BGH BGHReport 2004, 1375, 1376 m. w. N.).
  • BGH, 19.03.1992 - III ZR 170/90

    Verjährung bei Käuferansprüchen aus Auskunftvertrag mit Drittem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.04.2008 - 8 U 599/06
    Ein stillschweigender Abschluss eines Auskunfts-/Beratungsvertrages ist regelmäßig dann anzunehmen, wenn die Auskunft für den Empfänger erkennbar von erheblicher Bedeutung ist und er sie zur Grundlage wesentlicher Entschlüsse machen will; dies gilt insbesondere in allen Fällen, in denen der Auskunftgeber für die Erteilung der Auskunft besonders sachkundig ist oder ein eigenes wirtschaftliches Interesse bei ihm im Spiel ist (BGH NJW-RR 1992, 1011 unter 1. a) m. w. N.).
  • BGH, 27.04.1995 - VII ZR 14/94

    Anspruch des Bauherrn auf Ersatz von mangelbedingtem Nutzungsausfall

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.04.2008 - 8 U 599/06
    Zwar darf ein Bauherr nicht auf unabsehbare Zeit dem Anwachsen des Schadens tatenlos zusehen, sondern muss sich um baldmögliche Beseitigung der Mängel bemühen, wenn er wegen Nutzungsausfalls Schadensersatz geltend machen will (BGH NJW-RR 1995, 1169 f. - zitiert nach juris Rz. 9; WM 1974, 200 f. - zitiert nach juris Rz. 15).
  • BGH, 20.12.1973 - VII ZR 153/71

    Schadensminderungspflicht des Auftraggebers bei Mietausfall Infolge mangelhafter

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.04.2008 - 8 U 599/06
    Zwar darf ein Bauherr nicht auf unabsehbare Zeit dem Anwachsen des Schadens tatenlos zusehen, sondern muss sich um baldmögliche Beseitigung der Mängel bemühen, wenn er wegen Nutzungsausfalls Schadensersatz geltend machen will (BGH NJW-RR 1995, 1169 f. - zitiert nach juris Rz. 9; WM 1974, 200 f. - zitiert nach juris Rz. 15).
  • BGH, 16.06.2004 - VIII ZR 303/03

    Umfang der Aufklärungs- und Beratungspflicht des Verkäufers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.04.2008 - 8 U 599/06
    Liegen diese besonderen Voraussetzungen vor, tritt die Beratung als gleichwertige, wenn auch unter Umständen unentgeltliche oder jedenfalls nicht besonders vergütete Leistung des Verkäufers neben die Pflicht zur Übergabe der Kaufsache und zur Eigentumsverschaffung (BGH aaO. Rn. 22; zur Abgrenzung vgl. auch BGH NJW 2004, 2301 ff.; NJW 1999, 3192 ff.).
  • BGH, 21.04.1978 - V ZR 235/77

    Schadensersatz wegen zu später verschaffter Nutzung einer noch zu errichtenden

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.04.2008 - 8 U 599/06
    Zwar hat der BGH in früheren Entscheidungen (vgl. Urteile vom 14.05.1976 - V ZR 157/74 = BGHZ 66, 277 und vom 21.04.1978 - V ZR 235/77 = BGHZ 71, 234) Bedenken gegen die Zulässigkeit einer Nutzungsentschädigung über den "fest umrissen Regelungsbereich typischer Massenrisiken" hinaus geäußert und die entgangenen Gebrauchsvorteile bei einem von dem Vertragspartner zu vertretenden verspäteten Bezug eines Hauses bzw. einer Eigentumswohnung nicht als einen zu ersetzenden Vermögensschaden angesehen.
  • BGH, 23.06.1999 - VIII ZR 84/98

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen der Verletzung von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.04.2008 - 8 U 599/06
    Liegen diese besonderen Voraussetzungen vor, tritt die Beratung als gleichwertige, wenn auch unter Umständen unentgeltliche oder jedenfalls nicht besonders vergütete Leistung des Verkäufers neben die Pflicht zur Übergabe der Kaufsache und zur Eigentumsverschaffung (BGH aaO. Rn. 22; zur Abgrenzung vgl. auch BGH NJW 2004, 2301 ff.; NJW 1999, 3192 ff.).
  • BGH, 23.07.1997 - VIII ZR 238/96

    Verjährung der Ansprüche des Käufers wegen Verletzung einer Beratungspflicht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.04.2008 - 8 U 599/06
    Der Aufrechnung steht auch nicht § 390 S. 2 BGB a. F. entgegen, denn die Schadensersatzforderung aus positiver Vertragsverletzung unterliegt, da es sich um einen Schadensersatzanspruch aus einem selbstständigen Beratungsvertrag handelt, nicht der kurzen Verjährungsfrist des § 477 BGB a. F. (BGH NJW 1997, 3227 ff. - zitiert nach juris Rn. 19).
  • BGH, 14.05.1976 - V ZR 157/74

    Entgehende Gebrauchsvorteile beim Schuldnerverzug

  • OLG Düsseldorf, 06.05.1999 - 5 U 152/98

    Nutzungsausfall wegen Überschwemmung von Kellerräumen

  • OLG Hamm, 08.06.2012 - 19 U 169/11

    Fünfjährige Verjährungsfrist für Siloteile

    Für den - stillschweigenden - Abschluss eines Beratungsvertrags wäre nämlich Voraussetzung gewesen, dass die Beratung des Mitarbeiters des Beklagten eindeutig über das hinausgegangen wäre, was im Allgemeinen seitens des Verkäufers für die sachgemäße Anwendung oder den Einsatz des Kaufgegenstands in beratender oder empfehlender Weise, auch in Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, geleistet wird (BGH in NJW 2008, 2788 ff).
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